Allgemeine Geschäftsbedingungen Containerprofi Gießen

Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Containerdienst Gießen, Am Siegborn 336, 35396 Gießen ( nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden ( nachfolgend „Kunde“oder „Auftraggeber“) hinsichtlich der Bereitstellung und Nutzung von Containern Abfälle, Reststoffe und Wertstoffe.


Für die Übernahme aller Aufträge, Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


Durch die Erteilung des Auftrags oder die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde nicht nur für das aktuelle Geschäft, sondern auch für alle folgenden Geschäfte die Akzeptanz unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.


Vertragsabschluss

Der Kunde hat die Möglichkeit, über das Online-Anfrageformular auf der Webseite des Anbieters eine Containerlieferung anzufragen. Das Online-Angebot des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit der Einladung an den Kunden, ein Angebot anzugeben.


Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande, welche per E-Mail, telefonisch, mündlich oder in Textform erfolgen kann.

Des Weiteren kann der Kunde auch andere Kontaktmöglichkeiten wie z.B. per E-Mail oder Telefon eine Containerstellung anfragen. Erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung dieser Bestellung per E-Mail telefonisch, mündlich oder in Textform wird der Vertag über die Containerlieferung wirksam.


Entgelte und Rechnungen

Alle von dem Anbieter genannten Preise sind, sofern nicht explizit anders angegeben, Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt zusätzlich hinzu und ist vom Kunden zu begleichen.


Das zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbarte Entgelt beinhaltet, wenn nicht anders vereinbart, die Verfügungstellung des Containers für eine gewisse Zeit sowie die Entsorgung des im Vertrag festgehaltenen Abfalls.


Die Lieferung und Abholung des Containers (An- und Abfahrt) wird jeweils gesondert ausgewiesen und abgerechnet.


Der Anbieter behält sich das Recht vor, Forderungen gegenüber dem Kunden komplett oder teilweise abzutreten.


Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Rechnungen des Anbieters unmittelbar nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug zu begleichen.


Bei Bedarf kann der Anbieter eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung vom Kunden verlangen. Diese wird anschließend mit den tatsächlich anfallenden Kosten der Dienstleistungen verrechnet.


Der Anbieter kann je nach Art, Größe des Containers oder Art des Abfalls eine Mindestmenge festsetzen. Diese wird dem Kunden vor oder bei Lieferung des Containers gesondert mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für die festgelegte Mindestmenge zu tragen, auch wenn die tatsächlich eingeladene Abfallmenge geringer ausfällt.


Die festgelegten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Ausgaben für Abfallentsorgung und -Verwertung, Gehälter, Transportkosten und unseren aktuellen Preisauszeichnungen. Sollten sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, den Preis im Verhältnis zum prozentualen Anteil dieser Kosten am ursprünglich vereinbarten Preis anzupassen.


Die Abrechnung der angenommenen Abfälle basiert auf den Mengen, Gewichten und Stoffzusammensetzungen, die durch die Verwiegung bei der Abholung des jeweiligen Containers ermittelt wurden. Sofern eine Mindestmenge festgelegt wurde, ist diese unabhängig von der tatsächlichen Menge immer zu begleichen.


Sofern der Kunde den fälligen Forderungen nicht rechtzeitig begleicht, ist der Anbieter berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen zu verlangen. Diese Zinsen entsprechen den Kosten eines laufenden Kredits der Hausbank des Anbieters, jedoch mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Kunden wird für jede zusätzliche Mahnung eine Gebühr von 2,50 Euro durch den Anbieter erhoben. Es bedarf keiner gesonderten Verzugserklärung seitens des Anbieters.

 

Der Kunde darf Forderungen des Anbieters nicht mit eigenen Ansprüchen verrechnen oder Beträge zurückhalten. Ausnahmen bestehen, wenn es um unstrittige oder gerichtlich bestätigte Ansprüche geht; in diesen Fällen kann der Kunde Beträge bis zur Erfüllung dieser Ansprüche zurückhalten.


Lieferung und Abholung des Containers

Die Angaben zu Liefer- und Abholterminen des Anbieters dienen lediglich zur Orientierung und sind nicht verbindlich.


Die Aufstellung sowie Abholung des Containers erfolgt an Werktagen zwischen 6:00 und 19:00Uhr.


Sollte der Anbieter aufgrund von unvorhersehbaren Ergebnissen oder höheren Gewalt, die außerhalb des Kontrollbereichs des Anbieters liegen, nicht in der Lage sein, den Vertrag fristgerecht zu erfüllen, hat der Anbieter das Recht

, die Erfüllung des Vertrags um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Vorbereitungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn solche Störungen während eines bereits bestehenden Verzuges auftreten. Über den Beginn und das Ende solcher Verzögerungen wird der Kunde nach besten Möglichkeiten umgehend informiert.


Der gewählte Standort für den Container muss sowohl für die Aufnahme des Containers geeignet als auch für das Lieferfahrzeug des Anbieters erreichbar sein. Nachdem der Container an seinem Platz aufgestellt wurde, darf dieser nicht mehr verlagert werden.


Es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung und Abholung eine zuständige Kontaktperson vor Ort ist.


Kann der Container aufgrund von vom Kunden zu verantwortenden Umständen zum festgelegten Termin nicht geliefert oder abgeholt werden, wird eine Gebühr für die Leerfahrt in Rechnung gestellt.


Der Kunde trägt die Verantwortung für den geeigneten Platzierungsort des Containers und gewährleistet eine störungs- und gefahrenfreie An- und Abfahrt zum gewählten Standort. Durch seine Unterschrift bei der Anlieferung des Containers bestätigt der Kunde, dass er die tatsächliche Kontrolle und Gewalt über den Container ausübt. In dieser Funktion haftet er für eventuelle Verluste oder Beschädigungen des Containers sowie für jegliche Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch das Aufstellen des Containers verursacht werden, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen.


Dazu zählen auch mögliche Folgeschäden, die beispielsweise durch das Befahren von Gehwegen, Toreinfahrten oder anderen genutzten Flächen, die auf Anweisung des Kunden hin, auftreten.


Der Kunde verpflichtet sich, den Container gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch geeignete Absperrmaßnahmen sicher und ordnungsgemäß abzusichern.


Eigentumsverhältnisse und Haftung:

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Anbieter das Recht, sich den Inhalt des Containers nach der Abholung anzueignen und uneingeschränkt darüber zu verfügen.


Die bereitgestellten Container bleiben stets im Eigentum des Anbieters.


Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Schäden am Container, die während der Zeit zwischen Anlieferung und Abholung entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde für die Entstehung des Schadens verantwortlich ist oder ob die genaue Ursache des Schadens nicht ermittelt werden kann. Das Gleiche gilt, sollte der Container in diesem Zeitraum verloren gehen.


Hinsichtlich Schäden, die bei der Anlieferung oder Abholung des Containers am Eigentum des Kunden oder an Dritten verursacht werden, haftet der Anbieter nur, wenn ihm oder seinem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, falls der Schaden nicht unmittelbar nach Kenntniserlangung in Textform beim Anbieter gemeldet wird.


Containerbeladung und Inhalt:

Der Container darf ausschließlich mit den zuvor mit dem Anbieter vereinbarten Abfällen beladen werden.


Bei einer nicht korrekten Beladung mit nicht vereinbarten Fremdstoffen oder gemischten Abfällen (Fehlwurf) verlangt der Anbieter eine Sotierungsgebühr. Zusätzlich wird der gesamte Inhalt des Containers zum Entsorgungstarif der Fremdstoffe abgerechnet.


Um einen stabilen Stand des Containers zu gewährleisten, müssen schwere Objekte zuerst geladen werden, damit der Gewichtsschwerpunkt möglichst tief liegt.


Es ist darauf zu achten, dass die Beladung nur bis zur eventuell vorhandenen Beladungsmarkierung erfolgt. Fehlt eine solche Markierung, ist die Beladung maximal bis 5 cm unterhalb der Oberkante des Containers zulässig.


Überladungen, sowohl hinsichtlich des Volumens als auch des Gewichts, sind untersagt. Bei Unsicherheiten sollte der Kunde den Anbieter vor Abholung diesbezüglich kontaktieren.


Der Kunde ist dazu verpflichtet, keine unzulässigen Abfallstoffe in den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Container zu geben. Als unzulässig gelten unter anderem Öl, Chemikalien, sowie bestimmte schädliche Stoffe wie Pestizide, Qucksilber, radioaktive Substanzen, giftige Metalle und explosive oder leicht entzündliche Materialien. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, und es dürfen generell keine Stoffe eingeladen werden, die umweltschädlich oder gesetzlich verboten sind. Bei einem Verstoß gegen diese Reglungen trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten und Folgen.


Bei der Abholung des Containers erfolgt durch den Anbieter eine Sichtkontrolle des Inhaltes. Diese Kontrolle ist vorläufiger Natur. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Abfälle auch nach der Abholung genauer zu prüfen und bei Verdacht auf unzulässige Abfallstoffe diese von einem Labor überprüfen zu lassen und ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Im Falle der Feststellung von unzulässigen Abfallstoffen werden alle hiermit zusammenhängenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.


Genehmigungen und rechtliche Vorgaben:

Für die Platzierung von Containern auf öffentlichen Flächen oder Straßen ist häufig eine behördliche Erlaubnis notwendig. Der Kunde kann diese Genehmigung selbst einholen oder den Anbieter explizit damit beauftragen, dies in seinem Namen zutun. Wird der Anbieter mit der Einholung der Genehmigung beauftragt, fällt hierfür eine zusätzliche Gebühr an. Kann die notwendige Erlaubnis bei der Lieferung des Containers nicht vorgelegt werden und wurde der Anbieter nicht mit deren Beschaffung beauftragt, so trägt der Kunde alle eventuell bestehenden Kosten und Strafen.


Der Kunde ist verpflichtet, bei der Befüllung des Containers alle geltenden Umweltschutzbestimmungen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zu beachten. Insbesondere dürfen keine Abfälle eingefüllt, die schädlich für Mensch und Umwelt sind oder deren Entsorgung besondere Vorschriften erfordert, es sei denn, dies wurde im Vorfeld ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart.


Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen und Vorgaben behält sich der Anbieter das Recht vor, den Container nicht abzuholen oder zusätzliche Gebühren für eine Sonderentsorgung zu verlangen. Eventuell anfallende Strafzahlungen oder Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen rechtliche Vorgaben sind vom Kunden zu tragen.

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Dies beinhaltet unter anderem das Absichern des Containers mit Warnschildern oder Absperrbändern bei Bedarf.


Kündigung und Stornierung:

Der Kunde hat das Recht, einen bereits erteilten Auftrag zur Lieferung, Abholung oder Wechsel eines Containers bis 24Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zu stornieren oder zu verschieben. Hierfür ist eine Mitteilung in Textform an den Anbieter notwendig.


Stornierungen und Verschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen ist der volle Betrag des ursprünglichen Auftrags vom Kunden zu entrichten.


Bei einer Kündigung oder Stornierung nach Beginn der Dienstleistung (z.B. nachdem der Container bereits geliefert wurde), ist der Kunde verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr zu tragen.


Sollte der Anbieter aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen) nicht in der Lage sein, den Auftrag wie vereinbart auszuführen, wird er den Kunden umgehend informieren. In solchen Fällen haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Alle Stornierungen, Kündigungen oder Änderungen des Auftrags bedürfen der Textform, um ihre Gültigkeit zu erlangen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Gießen, soweit der Besteller Kaufmann ist.


Salvatorische Klauseln :

Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Reglungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

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